AGB & AVB

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Allgemeine Verkaufsbedingungen

Gültigkeit

Gültig ab 1. Januar 2023, ersetzt alle früheren Preislisten. Alle Preise verstehen sich in CHF und pro Liefereinheit. Preis- und Jahrgangsänderungen vorbehalten.

Gebindepfand

Flaschen bis 50 cl CHF 0.30
Flaschen ab 50 cl bis 100cl / Bügelflaschen CHF 0.50
Harassen CHF 5.00
Euro Paletten CHF 12.00
Container CHF 50.00

Vorgezogene Recyclinggebühr auf Alu-Dosen und PET (vRG)

Alu-Dosen CHF 0.010
PET Einwegflaschen im Harass CHF 0.014*
PET Einwegflaschen im Folienpack bis 50cl CHF 0.023*
PET Einwegflaschen im Folienpack ab 50cl CHF 0.019*

*die Preisliste enthalten gerundete Werte

Vorgezogene Recyclinggebühr auf EW Glas (vRG)

Bis 33 cl CHF 0.02
über 33 cl bis 60 cl CHF 0.04
über 60 cl CHF 0.06

Die Alu- und PET-Recyclinggebühren sowie die vRG werden separat ausgewiesen.

Mehrwertsteuer (MWST)

Alle Preisangaben verstehen sich ohne MWST. Die MWST beträgt:

Alkoholhaltige Getränke inkl. vRG 8.1 %
Alkoholfreie Getränke inkl. vRG 2.6 %
Werbematerial 8.1 %

Zahlungskonditionen

Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 15 Tagen netto. Die Aare Getränke AG behält sich das Recht vor, ab der zweiten Mahnung eine Gebühr von CHF 20.00 zu erheben. Im Weiteren behält sie sich das Recht vor, Lieferungen nur gegen Barzahlung vorzunehmen.

Lieferpauschale

Die Lieferpauschale beträgt CHF 25.00. Ab einem Warenwert (exkl. Gebindepfand) von CHF 150.00 für Privatkunden und CHF 250.00 für Gastrokunden entfällt die Lieferpauschale.

Lieferbedingungen

Franko Haus oder Talstation Bergbahn per Camion, werden gemäss vereinbartem Tourenplan von Montag-Freitag geliefert. Express-Sendungen und Postporti werden separat in Rechnung gestellt.

Die Rücknahme des sortierten Leergutes erfolgt zu gleichen Ansätzen und im Rahmen des gelieferten Vollgutes. Bei ausserordentlichem Rückschub von Leergut (ohne Vollgutbezüge in vergleichbarer Höhe) ist eine Voravisierung nötig.

Bei Expresslieferungen und Lieferung von Produkten, welche nicht gelistet sind (in/out Artikel) und speziell beschafft werden müssen, werden die Transportkosten des Lieferanten direkt an den Kunden weiterverrechnet.

Getränke werden nicht gekühlt geliefert. Bei ausdrücklichem Kundenwunsch wird eine „Handling“-Pauschale von Fr. 25.00 in Rechnung gestellt.

Sortimentseinschränkungen

Allfällige Sortimentseinschränkungen wegen Exklusivitätsvereinbarungen in Getränkelieferverträgen mit der Aare Getränke AG bleiben vorbehalten.

Bestellanforderungen

Bestellungen für den vereinbarten Liefertag müssen spätestens am vorherigen Werktag (Mo – Fr) vor 11.30 Uhr gemäss Tourenplan bei der Aare Getränke AG eintreffen.

Bestellbüro

Telefonische Gespräche zwischen Kunden und Mitarbeitenden der Aare Getränke AG können zu Qualitätskontroll- und Schulungszwecken aufgezeichnet werden.

Beanstandungen Wein

Sollte der Wein nicht der erwarteten Qualität entsprechen, z.B. Zapfenweine, bitten wir Sie, diesen aufzubewahren und uns umgehend zu melden.

Fehlerhafte Weine werden innert 2 Jahren nach erfolgter Lieferung in Form einer Warengutschrift vergütet. Ausnahmen sind deklariert.

Artikel auf Vorbestellung

Mit *** gekennzeichnete Artikel sind nur auf Vorbestellung erhältlich.

Austausch Verkaufsstatistiken / Absatzdaten

Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Aare Getränke AG Absatzdaten über Getränkebezüge den Getränkeherstellern zur Verfügung stellt. Die Daten werden ausschliesslich für administrative und statistische Zwecke verwendet.

AVB Stand: 29. Dezember 2023

Genehmigt vom Verwaltungsrat im Dezember 2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Aare Getränke AG für Events und Anlässe

1. Allgemeines

1.1 Die Aare Getränke AG (nachfolgend «AGAG») vermietet ihren Kunden (nachfolgend «Mieter») Festmaterial (wie Kühlwagen, Kühlschränke, Ausschankanlagen, Kühlzelt, Stehtische usw.) gemäss ihrem separaten Festmaterialverzeichnis und liefert Getränke in Konsignation (Warenlieferung zum Weiterverkauf).

1.2 Die vorliegenden AGB finden auf alle Miet- und Lieferverhältnisse zwischen AGAG und dem Mieter Anwendung.

1.3 Bestellungen für den vereinbarten Liefertag müssen zwingend 15 Tage vor dem Fest bei der AGAG eintreffen.

1.4 Lieferbedingungen: Gemäss vereinbartem Lieferplan. Die Rücknahme des sortierten Leergutes erfolgt im Rahmen des gelieferten Vollgutes. Warenretouren sind ausgeschlossen, ausser bei Festlieferungen.

1.5 Ohne anders lautende Vereinbarungen gelten die aktuellen Preislisten für Getränke und die Miete von Festmaterial.

2. Bestimmungsgemässer Gebrauch

2.1 Das zur Verfügung gestellte Festmaterial dient einzig der Lagerung und dem Ausschank der von AGAG gelieferten Getränke. Bei Verstössen behält sich die AGAG das Recht vor, bereits bestätigte Aufträge zu sistieren und überdies geliefertes Festmaterial ohne Einhaltung einer Frist zurückzunehmen und zurückzufordern.

2.2 Im Speziellen ist die Lagerung von allen Lebensmitteln (namentlich Fisch, Fleisch, Salat, Gemüse und Milchprodukte usw.) in den Kühleinheiten untersagt. Bei Zuwiderhandlung trägt der Mieter die Verantwortung und übernimmt die Instandstellungskosten nach Aufwand (mind. CHF 500.00 pro Objekt).

3. Reservation, Annullation

3.1 Die Reservationen werden in der Reihenfolge des Auftragseinganges vorgenommen. Für eine termingerechte Auslieferung ist eine Bestellung (Festmaterial und Getränke) mindestens 15 Arbeitstage vor den gewünschten Liefertermin notwendig. Sämtliche Reservationen werden erst durch eine schriftliche Bestätigung von der AGAG verbindlich.

3.2 Annullationen können nur bis 14 Tage vor der geplanten Auslieferung berücksichtigt werden. Für später eintreffende Annullationen werden 50 % der jeweiligen Mietkosten erhoben.

4. Liefermodalitäten

4.1 Die Lieferung des Festmaterials und der bestellten Getränke erfolgt franko Festplatz (Abladeort) und inklusive Rücktransport. Die Zufahrt muss für alle Fahrzeuge (LKW) gewährleistet sein. Der Veranstalter bezeichnet eine Kontaktperson, welche auf Platz sein muss, sowohl bei der Anlieferung als auch bei der Abholung.

4.2 Das Verteilen und Aufstellen des Festmaterials, ist grundsätzlich Sache des Mieters. Sonnenschirme oder Zelte sind ordnungsgemäss am Boden zu befestigen und zu verzurren. Sie sind ab 40 km/h Windstärke oder bei Gefahr von Windböen/Sturm durch den Mieter zu demontieren.

4.3 Nach Ablauf der Mietdauer verpflichtet sich der Mieter das Festmaterial zusammen mit dem Gertänkeleer- und -Vollgut in ordnungsgemässem, gereinigtem, zerlegtem und transportiertem Zustand für den Rücktransport bereitzustellen. Ein allfälliger Mehraufwand von der AGAG für das Zusammentragen von nicht bereit gestelltem Festmaterial und/oder die Reinigung von verschmutztem Festmaterial wird dem Mieter nach Aufwand (CHF 75.00/Std.) verrechnet.

4.4 Die Lieferung der Getränke erfolgt grundsätzlich in Konsignation. Der Verkaufspreis wird vom Weiterverkäufer bestimmt, darf aber den Einkaufpreis von der AGAG nicht unterschreiten. Es werden nur saubere, einwandfreie und wieder verkaufbare Getränke und in Originalgebinde (z.B. 24 Tray) zurückgenommen. Vorbestellartikel können nicht retour gegeben werden.

Für angebrochene Gebinde wird nur der Wert des Leergutes bzw. Gebinde Pfandes vergütet. Fässer/Gasflaschen gelten als angebrochen, wenn der Plastikverschluss entfernt ist.

4.5 Kühlwagen, Kühlzelte und Ausschankwagen werden ohne Verlängerungskabel angeliefert. Der vorschriftsgemässe Anschluss sämtlicher elektrischen Geräte nach SEV-Normen ist Sache des Mieters.

4.6 Bei Lieferungen und Rückholungen an Samstag ab 15:00, Sonn- und Feiertagen sowie nachts von 19.00 Uhr bis 07.00 Uhr wird ein Zuschlag von CHF 250.00 pro Auftrag erhoben.

4.7 Die Lieferpauschale für Feste und Events beträgt CHF 70.00. Ab einem Warenwert (exkl. Gebindepfand & Festmaterial) von CHF 300.00 entfällt die Lieferpauschale.

4.8 Der Mieter ist verpflichtet, bei der Übergabe die Warenlieferung und das Festmaterial auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu prüfen. Allfällige Mängel sind unverzüglich der AGAG zu melden. Nachträgliche Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden, die Mängelrechte sind in diesem Fall verwirkt und haben keinen Einfluss auf die Leistungspflicht des Mietzinses.

5. Konditionen

5.1 Die angegebenen Mietpreise verstehen sich für ein Wochenende bzw. für maximal 5 Tage in Folge. Die Mietdauer beginnt nach Wahl der AGAG. Für jeden Folgetag wird ein Zuschlag von 10% des Mietpreises verrechnet.

5.2 Die Belieferung des Kunden erfolgt je nach Kreditprüfung durch die AGAG gegen volle oder teilweise Vorauszahlung oder gegen Rechnung, wobei im Rechnungsfall die Zahlfrist 15 Tage beträgt.

6 Haftung

6.1 Das dem Mieter zum Gebrauch überlassene Festmaterial und die in Konsignation gelieferten Getränke verbleiben im Eigentum der AGAG und befinden sich zum Zeitpunkt der Übergabe in einwandfreiem Zustand.

6.2 Der Mieter haftet gegenüber der AGAG für alle Schäden am Festmaterial und den in Konsignation gelieferten Getränken. Schäden (einschliesslich allfälliger Veränderungen) am Festmaterial werden dem Mieter bis maximal zu dem im Festmaterialverzeichnis angegebenen Neuwert verrechnet (Totalschaden). Bei kleineren Schäden übernimmt der Mieter die Reparaturkosten.

6.3 Der Mieter ist auf eigene Rechnung dafür besorgt, dass ihm zum Gebrauch überlassene Festmaterial gegen Feuer-, Elementar-, Wasser und Glasbruchschaden sowie Diebstahl zu versichern. Der Mieter ist bis zur ordentlichen Rücknahme (bzw. Rückgabe) für das Festmaterial sowie für die in Konsignation gelieferten Getränke haftbar.

6.4 Die AGAG lehnt jegliche Haftung für Schäden ab, welche auf einen unsachgemässen Gebrauch und Sicherung des Festmaterials oder einen Verstoss gegen die vorliegenden AGB zurückzuführen sind. Die AGAG haftet für allfällige Mängel des Festmaterials und hieraus entstehende Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seitens AGAG.

6.5 Schweizer Recht findet Anwendung. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Thun (Gerichtsstand für Interlaken).

7. Austausch Verkaufsstatistiken / Absatzdaten

7.1 Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die AGAG Absatzdaten über Getränkebezüge den Getränkeherstellern zur Verfügung stellt. Die Daten werden ausschliesslich für administrative und statistische Zwecke verwendet.

AGB vom Verwaltungsrat genehmigt im Dezember 2022